- Beschluss -

Für ein starkes Handwerk in Bayern

- Beschlossen durch Bezirksparteitag am 20.10.2024 -

Das Handwerk ist in Deutschland mit über einer Million Betriebe und 5,7 Millionen
Beschäftigten aus unserer Wirtschaft nicht wegzudenken. In über 130 Gewerken bilden
Handwerksbetriebe jährlich knapp 350.000 junge Menschen aus. Im Jahr 2023 wurden in
Deutschland 130.413 Ausbildungsverträge neu abgeschlossen. Das Handwerk
erwirtschaftete 2023 deutschlandweit einen Umsatz von insgesamt 766 Mrd. Euro.

Insbesondere auch in Bayern kommt dem Handwerk mit 23.576 abgeschlossenen
Lehrverträgen, über 100.000 Unternehmen, über 950.000 Beschäftigen und einem Umsatz
von über 150 Mrd. Euro im Jahr 2023 eine überragende wirtschaftliche und
gesellschaftliche Bedeutung zu. Gemäß der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
waren davon im Jahr 2023 im Kammerbezirk insgesamt 41.863 Handwerksbetriebe
registriert, davon rund 20.000 selbstständige Handwerksunternehmen im
zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerk. Diese Unternehmen beschäftigten
über 219.000 Personen und erwirtschafteten einen Nettoumsatz von 38 Milliarden Euro.
Aktuell sind etwa 13.000 Lehrlinge im ostbayerischen Handwerk in Ausbildung, was die
Bedeutung der Region für die Nachwuchsförderung im Handwerk unterstreicht.

Die zunehmende Digitalisierung, der Klimawandel und die wirtschaftliche
Transformation sorgen momentan auch im Handwerk für einen großen Wandel. Es ist
unsere Aufgabe, die Betriebe in diesem Prozess zu unterstützen und die politischen
Rahmenbedingungen entsprechend auszugestalten.

In den vergangenen Monaten hat die FDP in der Bundesregierung Gesetze auf den Weg
gebracht, um die Handwerksbetriebe bei diesen Herausforderungen zu unterstützen. Dazu
zählen unter anderem das Aus- und Weiterbildungsgesetz, das
Berufsbildungsvalidierungs- und Digitalisierungsgesetz sowie das
Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Diese Maßnahmen unterstützen die Betriebe bei der
Gewinnung von Fachkräften und bei der Anpassung der Berufsausbildung an moderne
Anforderungen.

Bei den bisherigen Gesetzesinitiativen wurde der Bewältigung des Fachkräftemangels
besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Um den Einstieg ins Handwerk zu erleichtern,
werden bereits Berufsorientierungspraktika in Ausbildungsbetrieben gefördert.
Außerdem werden diejenigen unterstützt, die ihre Ausbildung im Handwerk bereits
aufgenommen haben: Mit einem Mobilitätszuschuss wird die Ausbildungsaufnahme in einer
anderen Region leichter. Azubis erhalten in diesen Fällen eine Bezuschussung von zwei
Familienheimfahrten pro Monat. Im Juni 2024 starteten zudem die Programme
Ausbildungscluster 4.0 und die Ausbildungsbotschafter.

Trotz dieser Fortschritte müssen wir weiter hart daran arbeiten, mehr Fach- und
Arbeitskräfte für das Handwerk zu gewinnen, die duale Ausbildung zu stärken sowie das
Geschäftsumfeld insbesondere für die kleinen und mittelständischen Betriebe so zu
gestalten, dass die Karriere im Handwerk wieder attraktiver wird.

Eine zukunftsfähige Volkswirtschaft braucht ein starkes Handwerk!

  1. Fachkräftegewinnung

Die Fachkräftegewinnung aus dem In- und Ausland ist entscheidend für den Fortbestand
vieler Handwerksbetriebe. Insbesondere kleine Handwerksbetriebe müssen wir im
gesamten Zuwanderungsprozess noch besser unterstützen. Für Tätigkeiten im Handwerk
sind bei ausländischen Fachkräften auch gute deutsche Sprachkenntnisse unerlässlich.

Wir fordern:

 Unterstützung der Betriebe bei der Suche von geeigneten, handwerklich
 vorqualifizierten Fachkräften in Drittstaaten, beim Prozess der Beantragung des
 Visums und der Einreise bis zur erfolgreichen Integration in Betrieb und
 Gesellschaft.
 Bessere Unterstützungsmodalitäten, insbesondere bei kostenintensiven
 Sprachkursen und Gewährleistung eines niedrigschwelligen Zugangs zu
 Sprachkursen.
 Bürokratieabbau und Unterstützung aller Arbeitgeber, insbesondere die, welche
 Menschen mit Behinderungen beschäftigen möchten.
  1. Optimierung der Berufsorientierung

Die Berufsorientierung an Schulen bildet bei Jugendlichen die Grundlage für die
Entscheidung einer passenden Ausbildung nach dem Schulabschluss. Schülerinnen und
Schüler sollen eine umfassende und ergebnisoffene Berufsorientierung an den Schulen
erhalten, in der akademische und berufliche Bildung gleichgestellt sind. Die
berufliche Bildung muss über alle Schulformen hinweg fester Bestandteil sein – auch
an Gymnasien.

Wir fordern:

 Ausbau und Verstetigung von Partnerschaften zwischen Schulen und
 Handwerksorganisationen, zum gegenseitigen Kennenlernen und zur Unterstützung
 von Praktika, Berufsorientierungsprogrammen und Jobmessen an Schulen.
 Institutionalisierter Austausch der relevanten Berufsorientierungsakteure und
 bundesweite Optimierung der Berufsorientierung auf Basis von Best Practice.
 Verankerung der Beteiligung von Handwerkskammern und Industrie- und
 Handelskammern im Bereich der Berufsorientierung im SGB III.
 Wiedereinführung von Werkunterricht an Schulen zur Förderung praktischer
 Fähigkeiten und des Interesses am Handwerk.
  1. Förderung von Berufsbildungsstätten

Die fortschreitende Digitalisierung der Arbeitswelt bietet auch große Chancen für die
Modernisierung vieler Ausbildungsberufe.

Deshalb fordern wir:

 Die Stärkung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) als
 unverzichtbaren Bestandteil der Ausbildung im Handwerk. Sie ergänzt die
 Ausbildung in Schule und Betrieb. Hier werden Kompetenzen vermittelt, die vor
 allem in kleinen und mittelständischen Betrieben nicht gelehrt werden können.
  1. Stärkung der Ausbildungsqualität

Um die hohe Ausbildungsqualität aufrechtzuerhalten und den jungen Leuten den Übergang
in die Ausbildung zu vereinfachen, braucht es die Fortführung und deutschlandweite
Nutzbarkeit der bewährten Unterstützungsinitiativen. Hier führt jeder investierte
Euro zu großen Multiplikator-Effekten!

Wir fordern:

 Flächendeckende Einstiegsqualifizierung und flexible Assistierte Ausbildung
 (AsAflex), die auch mit einer intensiven Werbung verbunden sein muss.
 Verstetigung der Förderung von VerA, dem ehrenamtlichen Mentoringprogramm zur
 Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen.
 Ausbildungsqualitätsberater, insbesondere zur Unterstützung der Klein- und
 Kleinstausbildungsbetriebe.
 Die dualen Ausbildungs- und Meisterprüfungsverordnungen in enger Zusammenarbeit
 mit relevanten Ministerien, Ländern und Fachverbänden aktualisieren.
 Die Lehrpläne sowie Zwischen- und Abschlussprüfungen in engerer Zusammenarbeit
 mit Fachverbänden erstellen, um die praktische Nähe des Unterrichts und der
 Prüfungen sicherzustellen.
  1. Verbesserung der Mobilität und Wohnangebote für Auszubildende

Die Förderung der überregionalen Mobilität trägt entscheidend dazu
bei, Ausbildungsplätze zu besetzen und die Attraktivität der Ausbildung im Handwerk
zu verbessern. Junge Menschen, die sich für eine Ausbildung im Handwerk entscheiden,
sind besonders auf den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angewiesen. Sie müssen
nicht nur ihren Ausbildungsbetrieb, sondern auch die Berufsschule und die
Überbetrieblichen Bildungsstätten (ÜBS) erreichen. Das gilt gerade auch für
minderjährige Auszubildende. Die Ausbildungsorte sind im ländlichen Raum oft weit
voneinander entfernt. Wo Mobilität für die jungen Leute an Grenzen stößt, muss für
die Auszubildenden auch bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung stehen.

Wir fordern:

 Förderung der internationalen Lernmobilität durch Programme wie den Deutschen
 Beruflichen Austauschdienst (DBAD).
  1. Erleichterung der Unternehmensnachfolge

Vielen kleineren und mittleren Unternehmen steht eine schwierige Betriebsnachfolge
bevor, weil bisherige Inhaber aus Altersgründen ausscheiden, aber kein geeigneter
Nachfolger bereitsteht.

Wir fordern daher:

 Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für die Unternehmensnachfolge, um die
 Schließung traditionsreicher Betriebe zu verhindern.
 Förderung von Entrepreneurship im Handwerk bzw. Meisterkursen.
 Die Stärkung der Netzwerkbildung zwischen relevanten Institutionen wie
 Landesinnungsverbänden, HWK, IHK und Förderbanken
 Stärkung der Gründungen und Ausgründungen aus Meisterschulen.
  1. Modernisierung der Berufsbilder im Handwerk und Förderung der Klimahandwerke

Digitalisierung und globale Transformation machen eine Modernisierung vieler Berufe
notwendig. Wir müssen die Berufsbilder ebenso an die neuen Herausforderungen anpassen
wie Qualifizierungsmöglichkeiten, damit die Nachwuchsfachkräfte die Transformations-
prozesse aktiv mitgestalten können.

Wir fordern:

 Anpassung der Berufsbilder an die Herausforderungen der Digitalisierung und der
 globalen Transformation.
 Aktualisierung der dualen Ausbildungs- und Meisterprüfungsverordnungen in enger
 Zusammenarbeit mit relevanten Ministerien, Ländern und Sozialpartnern.
 Qualifizierungsstrategien für die Klimahandwerke mit bedarfsgerechten
 Fortbildungen.
  1. Faires Lohnniveau und Chancengleichheit bei Arbeitszeitregelungen

Insbesondere im Handwerk werden in vielen Branchen Tarifverträge abgeschlossen. Die
Aushandlung fairer Löhne und Arbeitsbedingungen ist ein wichtiges Kriterium für die
Attraktivität einer Branche zur Fachkräftegewinnung. Außerdem muss dafür gesorgt
werden, dass Arbeitnehmer im gleichen Segment auch gleiche Möglichkeiten hinsichtlich
ihrer Arbeitszeiten haben.

Wir fordern:

 Stärkung der Position der Tarifpartner und Berücksichtigung der Tarifautonomie
 als hohes Gut im Handwerk.
 Anerkennung der Herausforderungen von Klein- und Kleinstunternehmen und
 Offenheit für Ausnahmen bei der Tarifbindung.
 Die Arbeitszeitregelung für Fachkräfte an Sonn- und Feiertagen im Sinne eines
 Level Playing Fields zwischen Backshops und traditionellen
 Handwerksbäckereien zu überarbeiten, ohne dass dafür die wöchentliche
 Arbeitszeit erhöht werden muss.
  1. Frauenförderung im Handwerk und freiwilliger Mutterschutz für Selbstständige

Für echte Chancengerechtigkeit im Handwerk muss die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf für selbständige Handwerkerinnen verbessert werden. Eine Schwangerschaft in der
Selbstständigkeit stellt aufgrund dieser fehlenden Absicherung ein hohes
wirtschaftliches Risiko für Frauen dar - insbesondere im Handwerk, wo viele
selbstständige Frauen in körperlich anspruchsvollen Berufszweigen arbeiten.

Wir fordern:

 Verbesserung der Rahmenbedingungen im Handwerk für Frauen und aktive Förderung
 von Frauen in handwerklichen Berufen.
 Eine bessere steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten.
 Mehr Aufklärungs- und Informationsangebote für werdende Mütter in der
 Selbstständigkeit.
 Die Einführung eines freiwilligen Mutterschutzes für selbstständige
 Handwerkerinnen, welcher die gesetzliche Krankenkasse nicht zusätzlich belastet.
  1. Rahmenbedingungen vor Ort verbessern

Das Handwerk findet als Wirtschaftszweig vor allem auf kommunaler Ebene statt. Daher
ist es umso wichtiger, dass die Rahmenbedingungen vor Ort passen und kontinuierlich
verbessert werden.

Wir fordern:

 Unbürokratische Regelungen für das Befahren von Parkverbots- oder Anwohnerzonen
 mit Handwerksparkausweisen.
 Die Beachtung einer sinnvollen Flächenmischung in Gewerbegebieten.
 Handwerksbetriebe, die der Nahversorgung dienen, sollen die Möglichkeit haben,
 sich auch innerhalb des Orts ansiedeln zu können.
 Kommunales Engagement im Breitbandausbau. Schnelles Internet und gute
 Netzabdeckung sind Standortvorteile und stellen zudem betriebswirtschaftliche
 Grundlagen dar.
 Leicht verständliche Formulare und Bescheide, eine gute Erreichbarkeit und
 Digitalisierung der Verwaltung sowie kurze Bearbeitungs- und Genehmigungszeiten
 Schulen und Bildungseinrichtungen vor Ort sind mit einer leistungsfähigen und
 digitalen Infrastruktur auszustatten. Berufsschulklassen sollten möglichst
 wohnort- und betriebsnah erhalten bleiben.
 Die für die Verfolgung von Schwarzarbeit und unberechtigte Handwerksausübung
 zuständigen Behörden sind mit den notwendigen Personalressourcen auszustatten.
  1. Bürokratieabbau

Weniger Bürokratie schafft mehr Zeit und Konzentration für das Kerngeschäft und
hilft, wieder mehr Gründer- und Unternehmergeist zu befördern. Es muss auf Basis der
Rückmeldungen von Betrieben und Verbänden aus dem Handwerk auch weiterhin am dringend
notwendigen Bürokratieabbau in Deutschland gearbeitet werden. Hier setzt auch das
neue Instrument des Praxis-Checks an, bei denen alle relevanten Akteure aus Bund,
Land, Kommune und Wirtschaft an einem Tisch sitzen, um bürokratische Verfahren ad hoc
in der Praxis effektiv zu verschlanken.

Wir fordern:

 Abschaffung der Bonpflicht
 Abschaffung der TSE-Pflicht
 Abschaffung der Pflicht zum Versenden von E-Rechnungen
 Beschleunigung der Genehmigungsverfahren bei Bauvorhaben
     Konsequente Anwendung von strikten Genehmigungsfiktionen mit konsequenter
     Ahndung von Rechtsmissbrauch durch Behörden
     Abschaffung des Verbandsklagerechts
 Subventionen unter die Lupe nehmen: Aktuell gibt es viele Subventionen, bei
 denen die Antragstellung mehr Kosten für ein Unternehmen verursacht als am Ende
 dabei herausspringt. Diese Subventionen sollten umgebaut werden, sodass kein
 Antragsverfahren mehr nötig ist. Denkbar wären hier unter anderem die
 Überführung in die Steuerentlastung. Die Finanzmittel für die Rückerstattung der
 Stromsteuer für das produzierende Gewerbes könnten beispielsweise besser für
 eine allgemeine Senkung der Stromsteuer eingesetzt werden.
 Elektronischen Rechtsverkehr für alle niedrigschwellig zugänglich machen - QES
 mit dem Personalausweis ausgeben: Eine QES ist rechtlich der handschriftlichen
 Unterschrift gleichgestellt und bietet höchste Sicherheitsstandards. Dokumente,
 die mit einer QES signiert wurden, sind manipulationssicher. Änderungen am
 Dokument nach der Signatur sind sofort erkennbar. Prozesse, die eine
 Unterschrift erfordern, können erheblich beschleunigt werden. Elektronische
 Signaturen eliminieren den Bedarf für physische Treffen und den Versand von
 Dokumenten - sowohl im zivilen Rechtsverkehr als auch in der Verwaltung.
 Änderung des Mess - und Eichgesetzes
 Eichämter verlangen nach Erfahrung von Handwerksbetrieben regelmäßig, dass auch
 bei in der Produktion verwendeten Waagen eine Eichung nach dem Mess- und
 Eichgesetz erfolgt, obwohl die Waagen nicht im geschäftlichen Verkehr eingesetzt
 werden. Nachteile für die Verbraucherinnen und Verbraucher sind durch ungeeichte
 Waagen in der Produktion nicht gegeben. Der Anwendungsbereich der Eichpflicht
 sollte vor dem Hintergrund dieser Verwaltungspraxis und zum Zweck einer
 spürbaren Entlastungswirkung der Maßnahme klargestellt werden. Beim Einsatz von
 Smart-Meter-Systemen ist die Erleichterung bei der Anzeigepflicht nach § 32
 Mess- und Eichgesetz ebenfalls geeignet, eine bürokratische Entlastung zu
 schaffen. Jedoch ist aus Sicht des Handwerks zu berücksichtigen, dass die
 diesbezügliche Entlastungsrelevanz für Betriebe, insbesondere für solche des
 Elektrohandwerks, nur gering ist, da Smart-Meter, wie auch übrige
 Messeinrichtungen, regelmäßig von Messstellenbetreibern gestellt werden
 (beispielsweise den lokalen Stadtwerken)
 Keine Doppelprüfung bei Eichung und Kalibrierung
 Analog zu den Abgas-Messgeräten sollten eichpflichtige Messgeräte, wie
 beispielsweise Manometer, nicht mehr der Eichpflicht unterliegen, wenn sie im
 Rahmen der technischen Fahrzeugüberwachung eingesetzt und auch kalibriert
 werden. Dadurch ließen sich bei den 500.000 jährlich durchgeführten
 Sicherheitsprüfungen im Kfz-Gewerbe überdies 2,1 Millionen Euro einsparen.
 Identifizierte Berichtspflichten im BMWK konsequent abschaffen.
 Mehr Flexibilität bei Maßnahmen zur Minderung der Methanemissionen von
 Gärresten. Die im EEG festgeschriebene Pflicht zur Minderung der
 Methanemissionen aus Gärresten (gasdichte Abdeckung der Gärsubstrate für 150
 Tage) ist sehr restriktiv und erfordert insbesondere beim Einsatz von Substraten
 mit niedrigem Energiegehalt wie Gülle unverhältnismäßig hohe Investitionen in
 Gärrestlagerkapazität. Die restriktive 150-Tage-Abdeckpflicht reizt so an,
 anstatt Substraten mit niedrigem Energiegehalt wie Gülle Substrate mit hohem
 Energiegehalt wie nachwachsende Rohstoffe (NawaRo) einzusetzen.
 Jährliches bzw. fortlaufendes Monitoring der Vorschläge der Verbändeabfrage.
 Abschaffung des Beauftragten zur Prüfung von Leitern und Tritten, stattdessen
 können eigene Mitarbeiter geschult werden.
 Praxischecks in allen Ressorts einführen und im Bereich BMWK konsequent
 weiterführen und insbesondere auch auf den Bereich Wirtschaft ausweiten.
 Bisher finden Praxis-Checks vor allem im Bereich Klima statt. Praxis-Checks
 sollen zum einen ausgeweitet und zum anderen im Wirtschaftsbereich vermehrt
 stattfinden. Im Bereich der Statistikpflichten gibt es beispielsweise vermehrt
 Rückmeldung, dass diese vereinfacht werden können. Ein Praxis-Check kann diese
 ggf. identifizieren.
 One-Stop-Shop und Once-Only-Prinzip für Förderanträge. Die Bringschuld für voll
 digitalisierte, unkomplizierte und schnelle Förderanträge und Bewilligungen
 liegt nicht beim Unternehmer, sondern beim Staat. Mittelständische Unternehmen
 sind besonders auf eine schnelle und digitale Verwaltung angewiesen. Es gilt der
 Grundsatz: Der Staat darf keine Daten abfragen, die ihm bereits vorliegen.

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