- Beschluss -
Für einen angepassten und präventiven Hochwasserschutz in Bayern – Für den Schutz von uns Menschen, unseren Naturräumen und unseren Städten und Gemeinden
- Beschlossen durch Bezirksparteitag am 20.10.2024 -
Die FDP Niederbayern hat beschlossen,
- Eine schleunige und zielgenaue Umsetzung der Bayerischen Hochwasserschutzstrategie voranzutreiben, ihre Handlungsfelder bei der Umsetzung noch stärker zu vernetzen und sie als zentrales Kommunikationsinstrument für die Bevölkerung zu etablieren
- Als Freie Demokraten aus Bayern heraus aktiv dazu beizutragen, dass der Hochwasserschutz nachhaltig Teil der politischen Agenda der Bayerischen Staatsregierung wird und konsequent gegen das Vergessen einzutreten, auch wennschwere Hochwasserlagen wieder abgeklungen sind
- Die Klimaanpassung in Bayern als eines der wichtigsten Werkzeuge in Kreisen und Kommunen für ein modernes Wassermanagement aber auch für ein angepasstesStarkregen- und Hochwasserrisikomanagement zu etablieren. Hierfür müssen alle Kreise und Kommunen zügig eigene Klimaanpassungskonzepte erstellen, insofern sienoch nicht vorhanden sind. Das am 01.07.2024 in Kraft getretene Bundes-Klimaanpassungsgesetz ist hierfür die gesetzliche Grundlage
- Zu forcieren, dass die künftige Klimaanpassungsstrategie Bayerns einen inhaltlichen Schwerpunkt auf das Starkregen- und Hochwasserrisikomanagement in Bayern legt
- Bei der Integration von grün-blauen Infrastrukturen in Ballungsräumen insbesondere einen neuerlichen Umgang mit anfallenden Regenmengen in den Blickzu nehmen. Den Bau von Regenauffangbecken, Versickerungsflächen beim Neubau, Retentionsflächen auf den Dächern und, wo möglich, eine begrünte Fassadengestaltung von Beginn an mitzudenken. Das Prinzip Schwammstadt sollkonsequent umgesetzt werden
- Darauf hinzuwirken, dass bei der Ausweisung neuer Baugrundstücke und Neubaugebiete, so zum Beispiel bei größeren Wohnanlagen und Neubausiedlungen, jenach Bedarf und Dringlichkeit bauliche Maßnahmen zur Klimaanpassung erfolgen,die zur Stärkung des lokalen Landschaftswasserhaushalts beitragen
- Dazu beizutragen, dass Oberflächen- und Fließgewässern wieder mehr Raum zur Ausdehnung gegeben wird, Flussauen renaturiert, Überschwemmungsflächenausgeweitet und die Wiedervernässung von Moorböden voran getrieben wird,insofern dies keinen erheblichen wirtschaftlichen, landwirtschaftlichen oderinfrastrukturellen Schaden verursacht
- In hochwassergefährdeten Siedlungsgebieten den Ausbau von Notwasserwegenvoranzutreiben, um so einen zügigen Abfluss von großen Wassermengen voninsbesondere Straßenflächen zu gewährleisten
- Beim Erstellen von Hochwasserrisikomanagementplänen einen stärkeren Fokus auchauf die Pegelstände der kleineren Zuflüsse und Bachläufe zu lenken, sie besserzu monitoren und zu messen, um so verbesserte Datengrundlagen für dieHochwasservorhersagen der Hauptströme wie Isar, Lech, Donau, Iller, Inn und Mainzu ermöglichen
- Den Umstand anzuerkennen, dass künftig insbesondere die kleineren Zu- undNebenflüsse von extremen Hochwasserlagen betroffen sein werden und daraufhinzuwirken, betroffene Kommunen mithilfe der zur Verfügung stehenden Mitteldeutlich stärker mit kurzfristig einsetzbaren baulichen Einheiten wie Sandsäckenoder transportablen Spundwänden auszustatten
- Voranzutreiben, dass Kommunen entsprechend neuer Datengrundlagen undErkenntnisse zu Hochwassergefährdungslagen die bestehende Bauleitplanung zügigan diese Erkenntnisse anpassen. Neue Technologien zum hochwassersicheren Bauenmüssen ermöglicht werden
- Anzuerkennen, dass auch Überflutungsflächen und ein Ausbau sowie dieNeudimensionierung von Flutpoldern Teil eines angepassten Hochwasserschutzes inBayern sein müssen. Hierzu bedarf es einer neuen Kommunikationsstrategie undverbesserten Ausgleichslösungen, die Grundbesitzer und Landwirte von Beginn anmit ins Boot holen und sie von einer der Gemeinschaft dienlichen Umnutzungüberzeugen
- Dass auch die Talsperrenbetreiber in Bayern künftig in den regionalen undüberregionalen Katastrophenschutz und seine Meldeketten stärker mit einbezogenwerden sowie Katastrophenschutzübungen an den Stauanlagen durchgeführt werden,um so die Talsperren besser in das vorsorgende Überschwemmungs- undKatastrophenmanagement zu integrieren
- Absolut prioritär zu behandeln, dass die in Bayern für den Hochwasserschutz unddas Hochwasserrisikomanagement zuständigen Behörden digital aufeinanderabgestimmt und unbürokratischer zusammenarbeiten können. Neuerliche IT-Systemeund Sensoren sollen allerorts hochaufgelöste Messwerte verfügbar machen und soaussagekräftige Datenanalysen und Prognosen ermöglichen, die sämtlichen Behördengleichermaßen zugänglich sind. Darunter zählen die Informationstechnologien derWasserwirtschaftsverwaltung, der Städte und Gemeinden, der Landratsämter, derLand- und Forstwirtschaft sowie der Naturschutzämter. Auch Bürgerinnen undBürgern sollen diese Informationen zugänglich gemacht werden
- Dass die durch neue Informationstechnologien verbesserten Datengrundlagen fürHochwassergefährdungslagen bundeseinheitlich über das Naturgefahrenportal desDeutschen Wetterdienstes (DWD) gesammelt werden und anschließend über diebayerischen Hochwassernachrichtendienste öffentlich zugänglich gemacht werden
- Auch aus Bayern heraus darauf hinzuwirken, dass bundeseinheitliche Gefahr- undRisikokarten für Hochwasser- und Starkregenereignisse erstellt und etabliertwerden, die für die allgemeine Öffentlichkeit digital zugänglich gemacht werden So soll auch zur Umsetzung des Koalitionsvertrages der Bundesregierung aus demJahr 2021 beigetragen werden. So werden Bürgerinnen und Bürger in ihrerEntscheidungsfindung und Risikoeinschätzung gestärkt
- Dass darauf hingewirkt wird, dass Hochwasserschutzgebiete in Bayern neu bewertetund wenn nötig, neu ausgewiesen werden, um die Realitäten der sich veränderndenHochwasserlagen besser abzubilden
- Dass bei der Neuausweisung von Hochwasserschutzzonen die erneuertenDatengrundlagen Berücksichtigung finden und veraltete Bebauungspläneentsprechend der neuen Daten angepasst werden
- Dass, in den „roten Zonen“ der Hochwasserschutzgebiete vereinfachte Machbarkeitsprüfungen und Genehmigungsverfahren für den Bau technischerHochwasserschutzanlagen als auch ein vereinfachter Zugang zu Flächen fürFlutpoldern und potenziellen Überschwemmungsgebieten geschaffen wird
- Über eine gesteigerte Öffentlichkeitsarbeit darauf hinzuwirken, dass jeder Einzelne noch mehr Eigenvorsorge und Selbstschutz gegen die individuelleGefährdungslage betreibt, um Grund und Eigentum besser vor schwerenHochwasserschäden zu schützen
- Anstelle einer bundeseinheitlichen verpflichtenden Elementarschadenversicherungdarauf hinzuwirken, dass es für den Einzelnen risikoadäquat kalkulierte Angebotefür eine Elementarschadenversicherung geben soll
- Zusätzlich zur Möglichkeit einer Elementarschadenversicherung eineZertifizierung von Wohneigentum mit sogenannten Hochwasserpässen oderVorsorgeausweisen zu ermöglichen, insofern der Eigentümer sämtliche baulichenHochwasserschutzmaßnahmen nach aktuellem Stand der Technik realisiert hat
- Hierzu zählen unter andrem hochwasserfeste Kellerfenster, Fenster,Rückfallklappen oder auch hochwasserfeste Türen
- Als Freie Demokraten darauf hinzuwirken, dass das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BKK) als Zentralstelle im Sinne desArtikels 87 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes zur Koordinierung imKatastrophenfalls ausgebaut wird
- Insgesamt sicherzustellen, dass der Bayerische Staat die für den Hochwasserschutz zur Verfügung stehenden Mittel auch vollumfänglich einsetzt,notwendige und vereinbarte Hochwasserschutzmaßnahmen umsetzt und somit durchseine Finanzpolitik den sich drastisch veränderten Realitäten der Hochwassergefährdung in Bayern ausreichend Rechnung trägt.